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ab
16 Jahren
berechtigt
zum Führen von Kleinkrafträdern mit max. 50 ccm Hubraum
und
max. 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit

Theoretischer
Unterricht:
12
Doppelstunden allgemeiner Unterricht (bei Erweiterung nur 6 Std.)
2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktischer
Unterricht:
Übungsfahrten
nach Bedarf
Theoretische
und praktische Prüfung
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