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ab
18 Jahren
berechtigt
zum Führen von KFZ bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse plus
einem Anhänger mit 750 KG z.G.
oder einer
Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger bis 3,5 t z.G. wobei
die z.G. des Anhängers nicht größer sein darf als
die Leermasse des Zugfahrzeuges

Theoretischer
Unterricht:
12
Doppelstunden allgemeiner Unterricht (bei Erweiterung nur 6 Std.)
2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktischer
Unterricht:
Übungsstunden
nach Bedarf
Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Theoretische
und praktische Prüfung
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