|
ab
25 Jahren
berechtigt
zum Führen von Krafträdern ohne Leistungs- und Gewichtsbeschränkung

Theoretischer
Unterricht:
12
Doppelstunden allgemeiner Unterricht (6 Std. bei Erweiterung)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktischer
Unterricht:
Übungsstunden
nach Bedarf
Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei
einer Erweiterung der Klasse A1 oder der Klasse 4 (vor dem 1.4.1980
erteilt),
verringern sich die Sonderfahrten auf:
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt
Theoretische
und praktische Prüfung
|