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ab
16 Jahren
berechtigt
zum Führen von Leichtkrafträdern mit max. 125 ccm Hubraum
max. 11 KW
und max. 80 km/h (bis 18 Jahren) (auch mit Beiwagen)

Theoretischer
Unterricht:
12
Doppelstunden allgemeiner Unterricht (6 Std. bei Erweiterung)
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Praktischer
Unterricht:
Übungsstunden
nach Bedarf
Sonderfahrten:
5
Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Theoretische
und praktische Prüfung
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